Bewertung von Rechten, Belastungen und grundstücksgleichen Rechten
Die Bewertung von Standardobjekten gehört zur täglichen Praxis in der Immobilienbewertung. Liegen Rechte und Belastungen bei Immobilien vor, wird es komplizierter.
Wir helfen hier mit einem umfassenden Fachwissen und ermitteln für Sie den Wert dieser Rechte wie Entschädigung oder Rente und welchen Einfluss diese auf den Verkehrswert haben.
Es gibt eine Vielzahl von komplexen Rechten, Belastungen und grundstücksgleichen Rechten, die auf einem Grundstück liegen können. Wir verfügen über eine gültige DEKRA Zusatzqualifizierung (D1 PLUS) und unser Fachwissen wurde auf diesem Gebiet von der DEKRA geprüft. Rechte und Belastungen können privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sein.
Es gibt unter anderem: Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Überbau, Reallasten, grundstücksgleiche Rechte und Leibrenten (Beachtung von Leibrentenbarwertfaktoren und Sterbetafeln).
Herr Konieczny hat für uns im Rahmen eines beabsichtigten Hauskaufes in Grünwald unter anderem ein vorhandenes Nießbrauchrecht und Wegerecht bewertet. Dank der sehr gut nachvollziehbaren Berechnungen von Herrn Konieczny konnten wir einen niedrigeren Kaufpreis verhandeln.
Die meisten eingetragenen Rechte und Belastungen finden Sie in Bayern in Abteilung II des Grundbuchs. Die Vorschriften der ImmoWertV regeln, dass Rechte und Belastungen als Merkmale eines begünstigten oder belasteten Grundstücks zu berücksichtigen sind.
Wir empfehlen Ihnen, auf Grund der Komplexität dieser Themen und um hohe finanzielle Risiken auszuschließen, sich bei uns zu informieren.
Autor
Dieser Text wurde von Werner Konieczny, Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, verfasst. Die letzte Änderung war am 12. April 2024.
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Dieser Text wurde von Werner Konieczny, Dekra zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, verfasst. Die letzte Änderung war am 12. April 2024.